Behandlungsgebühren

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gesetzlich geregelt. Wir beraten Sie ausführlich und individuell über die diagnostischen und therapeutischen Schritte für Ihr Tier und informieren über zu erwartende Kosten. Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Rechtsverordnung. Im Anschluß an die Behandlung oder bei Abholung Ihres Tieres müssen die entstandenen Kosten bar oder per EC-Karte beglichen werden. 

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, die entstehenden Behandlungskosten für Ihr Tier sofort zu begleichen, teilen Sie uns dies bitte in jedem Fall vor Behandlungbeginn mit, sodass wir gemeinsam nach einer Lösung suchen können.

Wir arbeiten mit keiner Versicherung zusammen, empfehlen deswegen auch keine. Jedes Tier ist individuell zu betrachten (Alter, Vorerkrankungen, Rasse). Einen guten Überblick liefert die Eisbaum-Tabelle.

Um unseren Verwaltungsaufwand gering zu halten und Ihnen trotzdem bequeme Ratenzahlung zu ermöglichen arbeiten wir mit der BFS health finance GmbH zusammen.